Wenn Sie ein Betrieb oder die verantwortliche Person in einem Betrieb sind, der gefährliche und nicht gefährliche (§ 5 AbfAEV) Abfälle gewerblich sammelt, befördert, makelt, handelt, verwertet, behandelt und/oder beseitigt, müssen Sie die notwendige Fachkunde nachweisen.

Dieser Verpflichtung entsprechen Sie durch eine Schulung bei uns.

 

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die staatlich anerkannte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis Ihrer erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.