Wenn Sie ein Betrieb oder die verantwortliche Person in einem Betrieb sind, der gefährliche und nicht gefährliche (§ 5 AbfAEV) Abfälle gewerblich sammelt, befördert, makelt, handelt, verwertet, behandelt und/oder beseitigt, müssen Sie die notwendige Fachkunde nachweisen.

Dieser Verpflichtung entsprechen Sie durch eine Schulung bei uns.

 

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die staatlich anerkannte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis Ihrer erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

 

 

 

Während unserer Schulungen ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Video- oder Tonaufnahmen ausdrücklich untersagt.

Dies gilt insbesondere für Aufnahmen, auf denen Dozentinnen und Dozenten, deren Stimme, Auftreten, Präsentationen oder Schulungsinhalte erkennbar sind.

Rechtliche Grundlagen

Diese Regelung beruht auf folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
    •    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Foto-, Video- und Tonaufnahmen stellen personenbezogene Daten dar (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
Eine Verarbeitung ist gemäß Art. 6 DSGVO nur mit vorheriger, freiwilliger und ausdrücklicher Einwilligung zulässig.
Eine solche Einwilligung wird von uns grundsätzlich nicht erteilt.
    •    Recht am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz – KUG)
Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person angefertigt und verbreitet werden.
Unsere Schulungen sind keine öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des § 23 KUG.
    •    Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Dozentinnen und Dozenten haben Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeit, ihres Erscheinungsbildes sowie ihrer Stimme.
    •    Urheber- und Leistungsschutzrechte
Schulungsunterlagen, Präsentationen, Vorträge, Erläuterungen und Lehrmethoden sind geistiges Eigentum der Dozentinnen und Dozenten bzw. des Lehrgangsträgers.

 

Eine Aufzeichnung, Vervielfältigung oder Weitergabe – auch auszugsweise – ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig.