Ein Unternehmer darf nur Personen mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderfahrzeugen beauftragen, die ihre Befähigung durch eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen haben.
Bei uns erhalten Sie die erforderliche Fahrerausbildung auf der Grundlage des DGUV Grundsatzes 308-001 mit dem entsprechenden Nachweis.
Erstschulung zum Erwerb des Bedienerausweises Gabelstapler
Fortbildungsnachweis zum Erhalt des Bedienerausweises Gabelstapler
Schulungen nach Absprache. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Kontakt
Gefahrgutbüro Dr. Günther BBS
Inh. Heike Günther
Bahnhofstraße 14
D-09244 Lichtenau
Telefon: +49 37208 4118
