Flurförderfahrzeuge 

Ein Unternehmer darf nur Personen mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderfahrzeugen beauftragen, die ihre Befähigung durch eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen haben.

Bei uns erhalten Sie die erforderliche Fahrerausbildung auf der Grundlage des DGUV Grundsatzes 308-001 mit dem entsprechenden Nachweis.

 

Erstschulung zum Erwerb des Bedienerausweises Gabelstapler

Fortbildungsnachweis zum Erhalt des Bedienerausweises Gabelstapler

 

Schulungen nach Absprache. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.