Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen
Wir bieten Ihnen Erstschulungen und Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde
Erstschulung zum Erwerb der Fachkunde Gefahrgutbeauftragter nach §3 GbV
Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde Gefahrgutbeauftragter nach §3 GbV
Erstschulung zum Erwerb Beauftragte Person nach 1.3 ADR
Wiederholungsschulung Beauftragte Person nach 1.3 ADR
Schulungen nach Absprache. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Kontakt
Gefahrgutbüro Dr. Günther BBS
Inh. Heike Günther
Bahnhofstraße 14
D-09244 Lichtenau
Telefon: +49 37208 4118
