Gefahrgut


Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!

Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen

Wir bieten Ihnen Erstschulungen und Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde

  • Nach § 3 GbV
  • Nach 1.3 ADR


Erstschulung zum Erwerb der Fachkunde Gefahrgutbeauftragter nach §3 GbV 

Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde Gefahrgutbeauftragter nach §3 GbV

Erstschulung zum Erwerb Beauftragte Person nach 1.3 ADR

Wiederholungsschulung Beauftragte Person nach 1.3 ADR

 

Schulungen nach Absprache. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.