Schulung

Wenn Sie ein Betrieb oder die verantwortliche Person in einem Betrieb sind, der gefährliche und nicht gefährliche (§ 5 AbfAEV) Abfälle gewerblich sammelt, befördert, makelt, handelt, verwertet, behandelt und/oder beseitigt, müssen Sie die notwendige Fachkunde nachweisen.

Dieser Verpflichtung entsprechen Sie durch eine Schulung bei uns.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die staatlich anerkannte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis Ihrer erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

 


 

Betreuung

Zentrales Anliegen der Abfallpolitik ist es, Abfälle zu vermeiden und zu verwerten. Als Abfallerzeuger und -besitzer unterliegen Sie der andauernden Verantwortung, bis die ordnungsgemäße Entsorgung abgeschlossen ist.

Auf diesem Weg sind Sie meist verpflichtet, betriebliche Beauftragte für verschiedene Aufgaben einzusetzen.

Entlasten Sie sich und Ihre Mitarbeiter in dem Sie diese Aufgaben outsourcen.

Wir können für Sie rechtssicher und kostenschonend als externe Beauftragte tätig werden.

 


 

Beratung

Sie benötigen Unterstützung bei Fragen zu

  • Abfallrecht
  • Gefahrstoff, Gefahrgut
  • Immissionsschutz
  • oder Arbeitsschutz?


Wir finden mit Ihnen gemeinsam Lösungen.